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MiniCar 24 Weilburg, Theodor-Heuss-Straße 10, 35781 Weilburg-Odersbach

Wer bezahlt Ihre Fahrt mit einem Krankenbeförderungsschein ?


1.Sie benötigen für Ihre Fahrt einen Krankenbeförderungsschein.  


2.Dieser sollte vorab von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Das ist sehr wichtig, denn viele Krankenkassen tun sich schwer, im Nachhinein eine Genehmigung zu erteilen.  


3.Sollte Ihre Krankenkasse die Fahrt nicht genehmigen müssen Sie diese Fahrt, trotz Beförderungsschein selbst zahlen.  


4.Eigenanteile: Trotz einer genehmigten Fahrt, sind Sie verpflichtet einen Eigenanteil zu leisten, dieser beträgt 10% der tatsächlichen Fahrtkosten (mind. 5 €, höchstens 10 €)  


5.Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, zeigen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis unseren Fahrern/Fahrerin.


Achtung: Verordnungen für Krankenbeförderungen müssen Sie von Ihrer Krankenkasse vorher genehmigen lassen!


Weitere Information ? Sprechen Sie bitte einen Mitarbeiter Ihrer Krankenkasse an !